AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pension-Leipzig Süd


 I. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen der Pension.
Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden, die jedoch der Schriftform bedürfen und von beiden Seiten ausdrücklich bestätigt werden müssen. Schriftform liegt auch vor, wenn über E-Mail der Schriftverkehr erfolgt. Der andere Vertragspartner (Gast) muss seinen Namen, Telefonnummer sowie vollständige Anschrift hierzu mitteilen.

Diese AGB sind für jeden Gast in der Pension oder im Internetauftritt der Pension einsehbar.
Mit der Buchung der/des Zimmers werden die AGB akzeptiert und sind Bestandteil des Vertrages.


II. Vertragsabschluss

Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Bereitstellung eines Zimmers vom Gast telefonisch, per E-Mail, Brief oder Fax durch eine Reservierung erfolgt und von der „Pension-Leipzig-Süd“ bestätigt ist.
Die Bestätigung durch die „Pension-Leipzig Süd “ kann ebenfalls telefonisch, per E-Mail, Fax oder auf Wunsch auch auf dem Briefweg erfolgen.

(Ein Beherbergungsvertrag ist auch durch schlüssiges Verhalten zustande gekommen, insbesondere, wenn ein Zimmer bestellt und bereitgestellt ist und aus Zeitgründen eine explizite Zusage nicht möglich ist.)

Die Pension ist berechtigt, die Zimmerbuchung schriftlich anzufordern. Hiernach kommt es zu einer schriftlichen Bestätigung zur Annahme des Vertrages nebst Berücksichtigung dieser AGB durch die Pension.


III. Leistungen, Preise und Zahlungen

Die „Pension-Leipzig Süd“ ist verpflichtet, das/die vom Gast gebuchte(n) Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Der Gast hat lediglich Anspruch auf ein Zimmer in der entsprechend gebuchten Kategorie (Einbett-; Zweibettzimmer usw.), nicht jedoch auf ein bestimmtes Zimmer mit Zimmernummer, soweit nicht ausdrücklich zw. den Parteien etwas anderes vereinbart ist.

Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen den vereinbarten Preis der Pension mit Zimmerüberlassung (Check-In) zu zahlen. Maßgebend ist grundsätzlich der Preis bei Vertragsabschluss.


Der gesamte Rechnungsbetrag ist in bar oder per EC-Karten zu zahlen. Schecks oder Kreditkarten können nicht angenommen werden.


Soweit eine Firma die Zahlung für den Gast übernimmt, kann in Ausnahmefällen auch eine Zahlung auf Rechnung erfolgen, soweit spätestens bei Check-In der Nachweis in Form einer Kostenübernahmebescheinigung der entsprechenden Firma vorgelegt wird.
Die vereinbarten Preise, welche sich in Euro verstehen, schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.


Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 6 Monate und erhöht sich der von der „Pension-Leipzig Süd“ allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, auf den zur Vertragserfüllung aktuellen Preis, höchstens jedoch um 10 % des bei Vertragsabschluss vereinbarten Preises, anheben.
Die Preise können von der „Pension-Leipzig Süd“ ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen bei der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer wünscht und die Pension dem zustimmt.

Das Zimmer ist sofern nichts anderes in der Buchungsbestätigung vereinbart ist, in der Zeit von 14:00 – 20:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zu beziehen (Check-In).

Bei einer frühen Anreise bzw. bei dem Aus Checken kann das Gebäck in der Pension  aufbewahrt werden, wobei hierfür keine Haftung übernommen wird.

Eine Mitteilung der Ankunftszeit ist erwünscht.

Für Anreisen (Check-In) nach 20:00 Uhr bitten wir um rechtzeitige Benachrichtigung.
Zudem wird für das Check-In nach 20:00 Uhr ein Spätzuschlag von 10,00 € erhoben.

Am vereinbarten Abreisetag sind das/die Zimmer und der/die Zimmerschlüssel spätestens um 11:00 Uhr geräumt der Pension zur Verfügung zu stellen.
Danach kann die Pension für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 14:00 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 14:00 Uhr 100%. Dem Gast steht es frei, der Pension nachzuweisen, dass dieser kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

Die Pension übernimmt keine Verantwortung für liegengelassene oder verlorene Sachen. Gefundene Sachen werden verwahrt und gegen Entgelt nachgesendet.
Eine Haftung für diese Sachen durch die Pension erfolgt nicht.

Die Pension ist Rauchfrei. Das Rauchen ist im gesamten Gebäude untersagt.
Im Falle des Nichtbeachtens entstehen für den Gast zusätzliche Kosten für die Reinigung von Gardinen, Polsterstoffen u.s.w.. Die Kosten der Reinigung und des nicht Benutzen des Zimmers wird dann dem Raucher in Rechnung gestellt.

(Zimmerreinigung und Handtuchwechsel erfolgen ein Mal pro Woche, Änderungen bei Aufpreis möglich.)

Im Falle eines Schlüsselverlustes sind vom Gast pauschal 50,00 Euro zu erstatten.


IV. Stornierung des Kunden / Nichtanreise / Frühabreise / Rücktritt

Eine Stornierung hat grundsätzlich schriftlich (per E-Mail, Fax oder Brief) zu erfolgen.

Die Stornogebühren sind wie folgt gestaffelt:

Stornierungen zwischen dem

14. und 8. Tage vor dem Anreisetag: 50 %,

07. und 3. Tage vor dem Anreisetag: 65 %,

innerhalb von 48 Stunden vor der reservierten Buchung fallen 80% des gesamten Rechnungsbetrages an.

Bei Nichtstornierung und Nichtanreise fallen 100 % des gesamten Rechnungsbetrages an.

Die Stornobeträge werden um die Beträge gemindert, die durch Weitervermietung der reservierten Zimmer seitens der Pension erzielt werden.

Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der der Pension entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

Bei einer früheren Abreise (aus welchem Anlass auch immer) bleibt der gesamte Betrag fällig.

Sofern zwischen der „Pension-Leipzig-Süd“ und dem Gast ein Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, wobei die Rücktrittsvereinbarung schriftlich bei Vertragsschluss zu erfolgen hat und von der Pension ausdrücklich bestätigt werden muss, kann der Gast bis zum vereinbarten Rücktrittszeitpunkt vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich (per E-Mail, Fax oder Brief) gegenüber der Pension ausübt, wobei es auf den Zeitpunkt des Eingangs bei der Pension ankommt.
Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast die vertragliche Leistung nicht in Anspruch nimmt.

Bei vom Gast nicht in Anspruch genommener Zimmerüberlassung hat die Pension die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie eingesparte Aufwendungen anzurechnen.

Bei späterer Anreise und der zwischenzeitlichen Nichtbenutzung des gebuchten Zimmers ist der Gast verpflichtet die Kosten dafür zu übernehmen.


V. Haftungen

Der Gast oder Vertragspartner haftet gegenüber der „Pension-Leipzig-Süd“ für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden.

Für während der Mietzeit entstandene Schäden oder Fehlbestände beim Inventar und Mobiliar wird der Gast ohne Verschuldensnachweis haftbar gemacht.

Die Pension haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Die Pension bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.

Es obliegt dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl, Beschädigungen, Verlust oder Zerstörung zu versichern.

Eine Haftung der Pension bei deren Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung wird ausgeschlossen.
Weckaufträge, Nachrichten-, Post- und Warensendungen für Gäste gehören nicht zum Leistungsbereich der Pension.


VI. Schlussbestimmungen

Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist der Sitz der Pension: Leipzig.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag und die Beherbergung in der Pension unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.